Sie sind Mediator oder Mediatorin und suchen eine Gelegenheit zum kollegialen Austausch oder zur Supervision Ihrer Mediationen?
Die CONFIDES MEDIATION bietet Ihnen regelmäßig die Gelegenheit zur Supervision Ihrer Mediationsfälle und -prozesse aus dem gesamten Spektrum der Mediation. Wahlweise können Sie dazu unser Angebot von Gruppensupervisionen mit Mediationskollegen nutzen oder sich für eine Einzelsupervision entscheiden. Aktuelle Supervisionstermine für Mediatoren-Gruppen finden Sie unter unserer Rubrik „Aktuelles“. Termine für eine Einzelsupervision können Sie individuell und kurzfristig vereinbaren.
Besseres professionelles Handeln
Die Anlässe für eine Supervision während oder nach Abschluss einer Mediation sind vielfältig. Allen gemeinsam ist jedoch die gewünschte positive Wirkung auf die Berufspraxis. Supervision fördert fachliche und methodische Kompetenzen und unterstützt die Qualitätssicherung im Mediationsprozess. Sie bietet die Möglichkeit, konkrete Fälle, Hintergründe und Fragestellungen sowie das eigene Handeln mit etwas Abstand zu betrachten und gezielt zu optimieren. Fallsupervisionen sind zudem wichtiger Bestandteil der mediatorischen Qualifikation und Ausbildung.
Raum für Reflexion und neue Perspektiven
Die Supervision von Mediationsfällen greift konkrete Fragestellungen des Mediators auf. Sie richtet sich auf die Entwicklung neuer Blickwinkel auf den Mediationsfall und das eigene mediatorische Handeln. Diese können sich auf die Anwendung und Auswahl von Methoden beziehen oder auf Möglichkeiten der Prozessgestaltung. Ein unabhängiger Blick von außen auf die am Mediationsprozess beteiligten Personen, Systeme, Werte- und Gerechtigkeitsvorstellungen kann hilfreich sein, Komplexität zu reduzieren und laufende Mediationen erfolgreich zu gestalten. Wie stellt sich die Falldynamik dar, welche Beziehungs- und Gruppenprozesse sowie Einflüsse von außen treten relevant in Erscheinung? Die Reflexion unter der Leitung eines mediationserfahrenen Supervisors bietet Unterstützung und Hilfestellungen bei auftretenden Problemstellungen und drohenden Mediationsabbrüchen. Sie fördert aber ebenso durch die Analyse bereits beendeter Mediationen die fachliche Weiterentwicklung.
Mediationsanaloge Supervision – die Supervision speziell für Mediatoren
Für jeden Mediator ist ein strukturiertes methodisches Vorgehen in der Gesprächsführung ein effizientes Handwerkszeug. Es gliedert den Mediationsprozess, steuert die Kommunikation und bleibt lösungsorientiert. Analog zu dieser Arbeitsweise wurde eigens das Verfahren der mediationsanalogen Supervision entwickelt, um Mediatoren für die Supervision ihrer Mediationsfälle ein bestmöglich geeignetes Supervisionsverfahren zu bieten. Wie der Mediationsprozess gliedert sich der Ablauf der mediationsanalogen Supervision in einzelne Phasen. Nach einer ersten Fokussierung auf die wesentlichen Fragestellungen des Mediators werden über umfangreiche Hypothesenbildung lösungsorientierte Handlungsoptionen gebildet. Sie stehen am Ende der Supervision dem Mediator als sofort verfügbare, konkrete Ergebnisse zur Optimierung seines professionellen Handelns zur Verfügung.
Gruppensupervision oder eher Einzelsupervision?
Beide Supervisionsformate haben jeweils ihre eigenen Vorzüge. Sie müssen sich nur entscheiden, welche Sie nutzen möchten!
Eine Gruppensupervision bietet den Vorteil eines größeren kollegialen Austauschs. Häufig verfügen die teilnehmenden Mediatoren über unterschiedliche Grundberufe und schaffen einen interdisziplinären Rahmen, durch den sich die Perspektivenvielfalt und die Kreativität deutlich erhöht. Zudem bewirkt die Teilhabe an Fallsupervisionen fremder Mediationsfälle immer auch einen eigenen Gewinn an zusätzlichen Informationen, neuen Erfahrungen und nützlichen Praxisanregungen. So können Sie auch vom fachlichen Input und den Erfahrungen der Mediatorengruppe profitieren.
In der Regel organisieren wir Gruppensupervisionen für eine Gruppestärke von mindestens 4 bis maximal 6 Mediatoren. Eine mediationsanaloge Fallsupervision benötigt jeweils einen Zeitrahmen von etwa einer Stunde. Je nach Komplexitätsgrad des Falles oder zusätzlich gewünschten Methoden (z.B. Rollenspiel) kann sich diese Zeit jedoch auch entsprechend verändern. Die Gesamtdauer einer Gruppensupervision liegt deshalb incl. Pausen zwischen 5 und 7 Stunden. Auf Wunsch können auch größere Gruppen gebildet werden, sofern die Teilnehmer damit einverstanden sind, dass aus Zeitgründen u.U. nur eine Auswahl der Fälle supervidiert werden kann.
Eine Einzelsupervision bietet Ihnen die Gelegenheit, die Fallsupervision im Dialog mit dem Supervisor und ohne Anwesenheit von anderen Mediatoren zu führen. Dies kann ein Höchstmaß an Vertraulichkeit garantieren. Zudem lässt sich eine Einzelsupervision zeitlich unabhängig von einer Gruppe für Sie flexibel und bei Bedarf kurzfristig vereinbaren. Auch die Supervisionsdauer mit etwa 1 bis 1 ½ Stunden ist erheblich kürzer als der Zeitaufwand im Fall einer Gruppensupervision. Die Einzelsupervision stellt deshalb eine sehr diskrete und zeitsparende Alternative dar.
Supervision als Voraussetzung für Zertifizierung und Lizenzierung
Sie möchten sich als ausgebildeter Mediator gerne „zertifizierter Mediator“ nach der voraussichtlich ab September 2017 in Kraft tretenden Ausbildungsverordnung für Mediatoren nennen? Dann benötigen Sie vielleicht noch den Nachweis über die vom Gesetzgeber gem. §§ 4 und 7 ZMediatAusbV vom 21. August 2016 dazu vorgeschriebenen Einzelsupervisionen.
Oder Sie benötigen für die Beantragung einer Lizenzierung bei einem der Bundesverbände für Mediatoren einen Nachweis von Supervisionsstunden und supervidierten Mediationsfällen?
Wir stellen Ihnen selbstverständlich für beide Zwecke gerne entsprechende Teilnahme- und Supervisionsbescheinigungen aus.