Ob im Rahmen einer Erbschaftsmediation oder bei Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge, belastende Eskalationen in Erbschaftsauseinandersetzungen lassen sich durch die frühzeitige Hinzuziehung eines erfahrenen Mediators vermeiden.

Aus demographischer Sicht ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der „Erbschaftswelle“ zu rechnen, wie es u.a. die Studie „Erben in Deutschland 2015 – 24“ vom Deutschen Institut für Altersvorsorge beschreibt. Auf der Grundlage solcher Analysen sind viele statistische Details über das zu vererbende Geld- und Immobilienvermögen vorhersagbar. Die persönliche Bedeutung und die individuellen Konsequenzen eines Erbes – insbesondere im Fall von Erbengemeinschaften – lassen sich in Statistiken und Durchschnittswerten allerdings nur schwerlich abbilden. Was wird als gerecht empfunden? Wie ist mit dem Erbe umzugehen? Inwieweit sind zu treffende Entscheidungen innerhalb von Erbengemeinschaften von einem Konsens abhängig?

Während sich Geldvermögen in der Regel gut teilen lassen, gestaltet sich der Umgang mit Gesamthandsvermögen, insbesondere geerbten Immobilien häufig schwieriger, denn die Interessenslage unter den Erben kann diesbezüglich je nach eigener Vermögenssituation und individuellem Lebensstil sehr unterschiedlich ausfallen. Soll das Erbe lang- oder mittelfristig erhalten bleiben? Soll eine vererbte Immobilie vermietet, verkauft oder selbst genutzt werden? Dabei sind nicht nur die eigenen Interessen der Erben von Belang, denn häufig besteht daneben der Wunsch, die Erbschaft auch so zu verwenden, wie es der Erblasser gewollt hätte.

Da Erbengemeinschaften häufig zusätzlich noch starken emotionalen Belastungen ausgesetzt sind, kann es zu einem ganz erheblichen Konfliktpotenzial und nicht selten zu gravierenden Auseinandersetzungen kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Familienleben auch schon vor dem Erbfall durch Konflikte oder hohen Pflege- und Betreuungsaufwand belastet war. Auch bei bislang unbelasteten Familiensystemen sind Erbschaftsangelegenheiten meistenteils mit dem Verlust einer persönlich nahestehenden Person verbunden, sodass sich das Gefühl von Halt und Sicherheit als elementare Lebensgrundlage auch hier nachhaltig verändern kann.

Noch größer wird die Belastung, wenn innerhalb einer Erbengemeinschaft Streit entsteht oder Ungerechtigkeiten in Hinblick auf den „letzten Willen“ des Erblassers empfunden werden. In nur wenigen Familien bestehen so intakte und vor allem langfristig vorhersehbare, konstante Familienbeziehungen, dass auch ein älteres Testament inzwischen veränderte Verhältnisse noch angemessen abbilden könnte. So ist es nicht verwunderlich, wenn es in den immer zahlreicher werdenden sogenannten „Patchwork-Familien“ vermehrt zu Konflikten um das Erbe kommt.

In Anbetracht der Vielschichtigkeit der hier nur beispielhaft genannten Aspekte lässt sich mit Blick auf die beachtliche Zahl gerichtlicher Verfahren in Erbangelegenheiten unschwer erahnen, dass ein Erbfall schlechthin ein gravierendes Konfliktpotenzial in sich trägt. Dies betrifft insbesondere den hohen Anteil von Erbfällen, in denen ein gültiges Testament erst gar nicht vorliegt. Auf dem notwendigen Weg zur Konfliktlösung ist dabei der Gang zum Gericht für die meisten Erbengemeinschaften eher das letzte Mittel der Wahl, denn die langwierige Klärung des Disputs mit juristischen Mitteln führt selten zu einem höheren Maß der Zufriedenheit bei den Parteien. Viel häufiger bleiben Erbschaftsstreitigkeiten im privaten Rahmen, schädigen das familiäre Beziehungsgefüge manchmal irreparabel und verhindern so – entgegen der Intention des Verstorbenen – ein gutes Leben.

Wie also gelingt ein besserer Weg? Wie kann ein Mediator einer Eskalation bei Erbschaftsstreitigkeiten wirksam entgegenwirken und die gemeinsame Konsensfindung fördern?

Unsere Mediationserfahrung zeigt, dass es zwar vordergründig die materiellen Werte sind, um die in Erbschaftsangelegenheiten gestritten wird, es aber häufig um emotionale Kategorien geht, die den Streit bedingen. Konstruktive Gespräche innerhalb einer Erbengemeinschaft sind in Zeiten emotionaler Belastung durch Trauer und familiäre Spannungen oft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Persönliche und räumliche Distanzen durch weit entfernte Wohnorte können die Kommunikation zusätzlich erschweren. Nicht immer sind die heute verbreiteten, schnellen Schriftwechsel per Email frei von Missverständnissen und führen deshalb leicht zu weiteren Kommunikationsproblemen.

Im Rahmen einer Erbschaftsmediation können unter der Gesprächsführung des Mediators persönliche Gespräche ohne Schlagabtausch und neue Verletzungen stattfinden. In vertraulichem Rahmen werden Ansichten  ausgetauscht und unterschiedliche Auffassungen über das, was als gerecht empfunden wird, gemeinsam überdacht. Es öffnet sich der Raum für gegenseitige Annäherung und für Verständnis, für Wertschätzung oder für die Anerkennung unterschiedlicher Rollen im Familiensystem. Hierzu zählen beispielsweise individuelle Betreuungsleistungen, die Rolle im familiären Betrieb oder eine besondere persönliche Bindung zum Erblasser. Häufig hat es schon vor dem Erbfall gefühlte Ungerechtigkeiten und Spannungen zwischen den Erben gegeben, die nach der Phase der unmittelbaren Trauer erneut vehement aufbrechen. Ein Mediator arbeitet auch diesbezüglich deeskalierend und hilft den Erben mit dem strukturierten Verfahren der Mediation dabei, entsprechende Zusammenhänge zu erkennen und bei eigenständigen Lösungsansätzen zu berücksichtigen. Denn im Gegensatz zu rein juristischen Betrachtungen bietet eine Mediation auch den Blick auf die nicht justiziablen Anteile des Konflikts.
So zeigt uns die Praxiserfahrung, dass es gelingen kann, nicht nur mit dem vorhandenen Erbe zur Zufriedenheit aller umzugehen, sondern bestehende (Familien-)Beziehungen auch für die Zukunft zu erhalten und zu verbessern.

Konfliktprävention –  wie kann ein Streit ums Erbe schon im Voraus vermieden werden?

Ein vorsorgendes Instrument, einen zukünftigen Erbstreit im Vorhinein zu verhindern, ist bereits zu Lebzeiten mit seinen Erben offen über beabsichtigte Regelungen zu sprechen und die zugrunde liegenden Gerechtigkeitsgedanken transparent zu machen. Vielleicht gelingt es sogar, die Vorstellungen der Kinder und anderer Erben explizit in das Testament einfließen zu lassen. Ein Einblick der Erben in spe in Umfang und Zusammensetzung des Vermögens kann für das gegenseitige Vertrauen der Beteiligten ebenso förderlich sein.

Manchmal mag es nicht leicht fallen, ein gemeinsames Gespräch über die sensiblen Themen „Tod“ und „Erbschaft“, die mit vielen Tabus belegt sind, zu führen. Hilfreich wirkt in diesen Fällen ein externer Gesprächsmoderator, der emotional nicht selbst in die Familiengeschichte verstrickt ist. Ein in Erbschaftsangelegenheiten erfahrener Mediator ist in der Lage, die Gesprächsführung und den Einigungsprozess neutral in einer vorgegebenen bewährten Struktur zu leiten. Die Herausforderung des Mediators besteht darin, eine Verhandlungssituation zu generieren, die es den Beteiligten ermöglicht, zukunftsorientierte, faire und tragfähige Lösungen für alle zu finden.

Werden unter Miteinbeziehung externer juristischer und wirtschaftlicher Beratung tragfähige Regelungen gemeinsam entwickelt und einvernehmlich für gut befunden, sind beste Voraussetzungen dafür gegeben, zukünftige Erbschaftsauseinandersetzungen ganz zu vermeiden.

Die Beauftragung eines erfahrenen und mit der Arbeitsweise der Mediation vertrauten Testamentsvollstreckers kann darüber hinaus später dafür sorgen, dass die Vorstellungen und Anordnungen des Erblassers möglichst konfliktfrei umgesetzt werden und dem „Geist“ des testamentarischen Willens Folge geleistet wird.

KategorieErbschaft
Verfassen Sie einen Kommentar:

*

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht!

© 2023 CONFIDES MEDIATION Bremen